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Gemeinsam vor Infektionen schützen

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 

Informationen zum Infektionsschutz

Der Nachweis [Impfausweis] über einen ausreichenden Schutz vor Masern ist der Schulverwaltung mit der Anmeldung vorzulegen.

 


 

Unsere Kontaktdaten

OBS SICKTE
Schulweg 2
38173 Sickte

Telefon: 05305 - 9194-0
Telefax: 05305 - 9194-14

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